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- 19.05.2012
Die FFH-Richtlinie
FFH steht für Flora (Pflanzenwelt), Fauna (Tierwelt) und Habitat (Lebensraum). Die FFH-Richtlinie der Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedsstaaten, besondere Schutzgebiete auszuweisen und damit die Artenvielfalt zu sichern. Die Richtlinie definiert seit 1992 rund 200 Tier- und 500 Pflanzenarten, die geschützt werden sollen. Außerdem sind 200 Typen von Lebensräumen ausgewiesen. Die Mitgliedsstaaten müssen den Erhalt der Lebensräume garantieren. lsw
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